Immer wieder heiß diskutiert: das dänische Hundegesetz. Wie oft wurden wir schon davor gewarnt, mit unseren Hunden dort Urlaub zu machen, dabei sind Hunde in Dänemark herzlich willkommen. Jedes Jahr verbringen zahlreiche deutsche Familien ihren Urlaub in Dänemark und nehmen, so wie wir, ihre Hunde mit. Die Dänen legen großen Wert auf hohe Standards im Tierschutz und das Wohlbefinden von Tieren. Damit auch Dein Urlaub mit Hund in unserem Urlaubsland Nr. 1 reibungslos verläuft, gibt es einige Regeln, die Du beachten solltest.
Änderungen im Hundegesetz
Eins vorab: Nach massiver Kritik aus allen Ecken hat die dänische Regierung das Hundegesetz abgeändert. Zuvor war es tatsächlich strenger, auch wenn wir nie irgendwelche Bedenken hatten, dort hinzureisen. Aber nun zu den Fakten: Seit dem 1. Juli 2014 gibt es im dänischen Hundegesetz Änderungen, die Hundebesitzern das Leben erleichtern. Du musst Dir keine Sorgen mehr machen, wenn Dein Hund heftig spielt oder sich verteidigt. Laut dem Gesetz sollen Hunde eingeschläfert werden, wenn sie Menschen oder andere Hunde angreifen und ernsthafte Bissverletzungen verursachen. Eine präzisere Definition klärt nun, welche physischen Schäden als Bissverletzungen gelten.
Sollte Dein Hund im Urlaub in Dänemark jemanden beißen, entscheidet die Polizei, ob es sich um eine Bissverletzung handelt und ob Maßnahmen erforderlich sind. Dank der neuen Regelungen kannst Du einen Hundesachverständigen hinzuziehen, bevor die Polizei eine Entscheidung trifft. Diese Experten werden vom dänischen Ministerium für Umwelt und Lebensmittel ernannt und beurteilen die Situation.
Verbotene Hunderassen
In Dänemark ist der Besitz und die Zucht bestimmter Hunderassen verboten. Dies gilt auch für Kreuzungen mit diesen Rassen. Folgende Rassen dürfen nicht nach Dänemark eingeführt werden, es sei denn, sie wurden vor dem 17. März 2010 angeschafft und werden an der Leine sowie mit Maulkorb geführt (ausgenommen Pitbull Terrier und Tosa Inu, die grundsätzlich verboten sind): American Bulldog, American Staffordshire Terrier, Boerboel, Dogo Argentino (Argentinische Dogge), Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Pitbull Terrier, Šarplaninac, Südrussischer Owtscharka, Tosa Inu, Tornjak, Zentralasiatischer Owtscharka.
Dokumente mit ins Gepäck
Umgesetzt wird das dänische Hundegesetz von der dänischen Polizei und kann Dokumente zur Rasse Deines Hundes verlangen, falls Zweifel bestehen. Daher solltest Du stets Papiere zur Rasse Deines Hundes dabei haben – beispielsweise Stammbuch, Stammtafel oder andere Nachweise zur Abstammung. Diese Dokumente müssen nicht von Fachpersonal erstellt sein, aber sie sollten klare Informationen zur familiären Herkunft deines Hundes enthalten. Empfehlenswert ist es hier, diese Papiere als PDF auf dem Smartphone zu sichern. So habe ich es bei Lotta auch gemacht, zwar gehörte sie nicht zu den aufgeführten Rassen oder ähnelte diesen, aber ich hatte ein besseres Gefühl dabei.
Die Polizei darf Dokumente nur dann anfordern, wenn es berechtigte Gründe gibt, dass der Hund einer verbotenen Rasse angehört. Sollte es Unklarheiten geben, setzt die Polizei eine Frist zur Vorlage der erforderlichen Dokumente. Bei einer Entscheidung der Polizei gegen Deinen Hund hast Du die Möglichkeit, diese anzufechten und einen Hundesachverständigen hinzuzuziehen.
Ich persönlich kenne aber niemanden, der dazu schon einmal aufgefordert wurde.
Leinenpflicht in Dänemark
Für alle Hunde gelten in Dänemark folgende Bestimmungen:
- Vom 1. April bis 30. September besteht an den Stränden Leinenpflicht.
- In Wäldern gilt ganzjährig Leinenpflicht.
Durchreise mit Hunden
Das Verbot bestimmter Hunderassen gilt nicht für Hunde, die nur auf der Durchreise sind. Solange der Hund das Transportmittel nicht verlässt und der Aufenthalt in Dänemark so kurz wie möglich gehalten wird, ist der Transport erlaubt. Kurzzeitige Aufenthalte außerhalb des Fahrzeugs, wenn es notwendig ist, sind gestattet.
FAQ
1. Welche Hunderassen sind in Dänemark verboten?
Die verbotenen Hunderassen sind: American Bulldog, American Staffordshire Terrier, Boerboel, Dogo Argentino (Argentinische Dogge), Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Pitbull Terrier, Šarplaninac, Südrussischer Owtscharka, Tosa Inu, Tornjak, Zentralasiatischer Owtscharka.
2. Kann ich einen verbotenen Hund nach Dänemark mitbringen?
Nein, es sei denn, der Hund wurde vor dem 17. März 2010 angeschafft und wird an der Leine sowie mit Maulkorb geführt. Pitbull Terrier und Tosa Inu sind vollständig verboten.
3. Was passiert, wenn mein Hund in Dänemark jemanden beißt?
Die Polizei entscheidet, ob es sich um eine Bissverletzung handelt und ob Maßnahmen erforderlich sind. Du kannst einen Hundesachverständigen hinzuziehen, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird.
4. Gibt es eine Leinenpflicht für Hunde in Dänemark?
Ja, es besteht eine Leinenpflicht. Vom 1. April bis 30. September müssen Hunde an den Stränden an der Leine geführt werden. In Wäldern gilt die Leinenpflicht ganzjährig.
5. Wie verhält es sich mit der Durchreise durch Dänemark mit meinem Hund?
Das Verbot bestimmter Hunderassen gilt nicht für Hunde, die nur auf der Durchreise sind. Solange der Hund das Transportmittel nicht verlässt und der Aufenthalt in Dänemark so kurz wie möglich gehalten wird, ist der Transport erlaubt. Kurzzeitige Aufenthalte außerhalb des Fahrzeugs, wenn es notwendig ist, sind gestattet.
Mit diesen Informationen bist Du bestens auf Deinen Urlaub in Dänemark mit Hund vorbereitet. Beachte die Regeln und genieße wie wir eine unvergessliche Zeiten mit Deinem Vierbeiner in diesem hundefreundlichen Land!
Kleiner Tipp: Informiere dich immer aktuelle auf der Seite des Dänischen Außenministeriums
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