Rennender Hund in Dänemark

Einreisebestimmung für Hunde in Dänemark

Dänemark ist ein, entgegen der Meinungsmache im Internet, sehr hundefreundliches Land. Weite Strände an Nord- und Ostsee, Fjorde und wilde Wälder – da schlägt das Hundeherz höher. Aber wie in jedem Land, gibt es auch in Dänemark ein paar Regeln, die man als Hundehalter verinnerlichen sollte. Planst du einen Urlaub mit deinem Hund in Dänemark?
Dann solltest du die Einreisebestimmungen für Hunde kennen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Hier sind die wichtigsten Regeln, die du beachten solltest:

EU-Einreisebestimmungen für Hunde:

Für die Einreise nach Dänemark gelten die EU-Einreisebestimmungen für Hunde. Das bedeutet, dass du den EU-Heimtierausweis mitführen musst. Beachte, dass seit dem 29. Dezember 2014 neue Ausweise verwendet werden, aber auch ältere Ausweise weiterhin gültig sind. Zudem muss dein Hund mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Falls eine Tätowierung vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen wurde und gut lesbar ist, ist dies ebenfalls akzeptabel.

Impfvorschriften:

Dein Hund muss gegen Tollwut geimpft sein. Die Erstimpfung gegen Tollwut sollte frühestens im Alter von 12 Wochen erfolgen und von einem autorisierten Tierarzt durchgeführt werden. Die Gültigkeit der Impfung richtet sich nach der angegebenen Impfschutzdauer des Herstellers und endet entsprechend. Wiederholungsimpfungen gelten als Erstimpfung, sofern sie innerhalb der Gültigkeitsdauer erfolgen. Die Einreise darf frühestens 21 Tage nach Abschluss des empfohlenen Impfprotokolls erfolgen.

Reisen mit Welpen:

Welpen, die jünger als 15 Wochen sind, dürfen nicht nach Dänemark einreisen. Seit Anfang 2015 benötigen Welpen eine gültige Tollwutimpfung. Das Mindestalter von 12 Wochen und die Ausbildung des Impfschutzes von 21 Tagen bedeuten, dass Welpen frühestens im Alter von 15 Wochen mitgenommen werden dürfen.

Anzahl der mitreisenden Hunde:

Du darfst maximal 5 Hunde mit auf Urlaubsreisen nach Dänemark nehmen.

Verbotene Hunderassen:

Bestimmte Hunderassen und deren Kreuzungen sind in Dänemark verboten und dürfen nicht einreisen. Dazu gehören Pitbull Terrier, Tosa Inu und folgende Rassen (und deren Kreuzungen), wenn sie nach dem 17. März 2010 angeschafft wurden:

  • American Staffordshire Terrier
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino (argentinische Dogge)
  • American Bulldog
  • Boerboel
  • Kangal
  • Zentralasiatischer Owtscharka
  • Kaukasischer Owtscharka
  • Südrussischer Owtscharka
  • Tornjak
  • Šarplaninac

Falls du einen Hund aus dieser Liste besitzt und ihn vor dem 17. März 2010 angeschafft hast, darfst du unter bestimmten Bedingungen nach Dänemark einreisen. Dein Hund muss angeleint sein (mit einer maximalen Leinenlänge von 2 Metern) und einen Maulkorb tragen. Auf Anfrage solltest du Dokumente vorweisen können.

Auf Durchreise

Das Verbot gegen bestimmte Hunderassen gilt nicht für Hunde, wenn du durch Dänemark durchreisen möchtest. Jedoch darf dein Hund nicht das Transportmittel verlassen – abgesehen von kurzen Aufenthalten außerhalb des Transportmittels für einen Gassigang.

Lese hierzu auch: Ferienhäuser an der dänischen Westküste

Link zur Infoseite des Dänischen Außenministeriums

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Pottpfoten

14. Mai 2023