Hot Dogs – Gefahr im überhitzten Auto

Auch Tiere leiden unter den sommerlichen Temperaturen. Besonders in der Sonne abgestellte Autos stellen eine große Gefahr dar, auch wenn es nur für ein paar Minuten ist.

ierschutzorganisation machen schon seit Beginn des Sommers darauf aufmerksam, dass der kurze Aufenthalt Ihres Hundes in einem überhitzten Auto schnell zu dessen Tod führen kann. Es ist nicht ausreichend den Wagen im Schatten abzustellen, die Sonne wandert und schon wird es im Inneren des Wagens unerträglich heiß.

Auf bis zu 60° C kann sich das Wageninnere schon bei einer Außentemperatur von nur 25° C in relativ kurzer Zeit erhitzen.

Für Hunde mit einer Körpertemperatur von 38,2°-38,8°C deutlich zuviel! Auch bei wolkenbedecktem Himmel wird es im Wageninneren rasch warm.

Selbst ein spaltbreit geöffnetes Fenster ist nicht ausreichend die hohen Temperaturen runterzukühlen. Die  Innenraumtemperatur verringert sich in so geringem Maße, dass ein Überleben des eingesperrten Hundes nicht sicher ist. Eine ausreichende Luftzirkulation, die ihm Erfrischung bringen könnte, kann durch diese Maßnahme also nicht entstehen. Im Auto bleibt die Luft stickig und es entsteht ein „Saunaeffekt“.

Der Hund ist großen Qualen ausgesetzt, denn im Gegensatz zum Menschen können sich Hunde nicht durch Schwitzen Kühlung verschaffen, sondern erreichen dies nur durch ihr Hecheln.

Aber wenn die Luftfeuchtigkeit und die Umgebungstemperatur zu hoch sind, hilft hier dem Hund das Hecheln auch nicht weiter. Innerhalb weniger Minuten kann er einem Herzschlag erliegen oder irreparable Hirnschäden erleiden.

Nehmen Sie daher Ihren Hund auch bei kurzen Botengängen immer mit.

Sollten Sie selbst einmal auf ein im Auto eingesperrten Hund aufmerksam werden, so bitten Tierschutzorganisationen darum, dass Sie eingreifen und die Polizei informieren. Diese wird dann das Fahrzeug öffnen, falls der Fahrzeughalter oder Fahrer nicht schnell genug gefunden werden kann. Dieser muss allerdings nachweislich gesucht worden sein.

Nicht außer Acht zulassen ist bei einer solchen Situation das Tierschutzgesetz, denn kommt ein Tier, das z.B. bei Hitze zurückgelassen wurde, zu Schaden, drohen dem verantwortungslosen Tierhalter nach §17 Tierschutzgesetz eine Haftstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.